...abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten, wunderschöne Wanderwege, zahlreiche Winzer, Radtouren, kurzum: Vielfältigkeit in allen Facetten! Ob Sie Ruhe suchen oder viel "auf Achse" sind: vom Rheingau Quartier aus haben Sie unendlich viele Möglichkeiten! Hier sehen Sie tagesaktuell was der Rheingau zu bieten hat!
Die Weine des Rheingaus sind weltbekannt. Vom Rheingau Quartier aus erreichen Sie viele Winzer fussläufig. Und wem das nicht genug ist: mit der Fähre gelangt man problemlos nach Ingelheim um das Anbaugebiet Rheinhessen zu erkunden, oder auch, ebenfalls mit der Fähre von Rüdesheim nach Bingen, um die Region Nahe zu besuchen.
Wir haben uns erlaubt eine kleine Auswahl persönlicher Adressenempfehlungen für Sie bei Ankunft bereit zu halten!
Die Routen am Klostersteig, Rheinsteig, Mühlenwanderweg oder Flötenweg bergen schier unendliche Möglichkeiten für kurze Wandereinlagen wie auch Tagesausflüge. Nicht zu vergessen die mehrfach ausgezeichneten Premium-Wanderwege Wisper Trails zwischen den beiden UNESCO Weltkulturerben Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raertischer Limes. Und es gibt noch so viel mehr! Lust auf den Rhein? Lust auf Weinberge? Lust auf Wald? Hier im traumhaften Rheingau bleiben keine Wanderwünsche unerfüllt!
LAGE Unser Haus liegt in einer ruhigen Nebenstraße zentral im Ortsteil Winkel. Die Weinberge erreichen Sie in knapp 100m. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Winzer, Metzger, Bäckereien befinden sich in fußläufiger Entfernung. GRÖßE UND AUSSTATTUNG Wohnzimmer mit ausziehbarer Schlafcouch, großem Flat-TV, Spielesammlung, Prospektmaterial für Ausflugsmöglichkeiten Schlafzimmer mit 160x200m Doppelbett und hochwertiger Matratze, Kleiderschrank, Kommode, Kinder-Reisebettchen bis 25kg Flurbereich mit Garderobe und Schuhschränkchen modernes, helles Tageslicht-Duschbad mit Toilette, Waschbecken, Spiegelschrank, Fön voll-ausgestattete helle Küche mit Geschirrspülmaschine, Backofen, Induktionsherd, Mikrowelle, Kühlschrank mit Gefrierschrank, Esstisch und Blick auf Schloss Johannisberg sowie Haushaltsgeräte wie Toaster, Filterkaffeemaschine, Wasserkocher, etc., Kinderhochstuhl + Reisebett vorhanden Bei Ihrer Ankunft ist für das Nötigste gesorgt: Spülmaschinentabs, Spültücher, Toilettenpapier, Salz & Pfeffer, Essig & Öl, eine kleine Teeauswahl wie Kaffeepulver und Filtertüten. Auf Wunsch kann gegen eine kleine Pauschale die Waschküche mit Trockner bei uns im Haus gegenüber genutzt werden. Unser wichtigster Gedanke: Sie sollen sich wohl fühlen und Ihren Aufenthalt bei uns richtig genießen können! |
WEITERE ANGEBOTE FÜR SIE Hunde herzlich willkommen! Hundekissen ca. 85x60cm sowie Fressnäpfe stehen zur Verfügung. Dogsitting auf Wunsch und nach vorheriger Absprache gerne möglich. |
eingezäunter Garten (120-145cm) über den Hof erreichbar - Garten ca. 180qm Alleinnutzung, Hof ca. 100qm (Zugang zum Haus) |
Parkmöglichkeiten kostenfrei entlang der Straße; zum Be,- und Entladen: gerne direkt vor dem Tor halten. |
Fahrräder & Motorräder können auf dem eigenen Hof untergestellt werden. |
Im Erdgeschoss befindet sich ein Kosmetiksalon: wenn Sie Zeit und Lust auf eine Maniküre oder Pediküre haben, buchen Sie bitte direkt unter 06723 - 7678 |
Übernachtung
85 €/pro Nacht für 2 Personen
Kinder bis 10 Jahre frei
3. Person bzw. Kind ab 10 Jahre 10 €/pro Nacht
Kurtaxe 2€ p.P./Nacht
Preise zu Ostern, Weihnachten,
Silvester, verlängerte Feiertagswochenenden, Rheingau Musikfestival, Magic Bike etc.
99 €/pro Nacht
Kurtaxe 2€ p.P./Nacht
Alle genannten Preise beinhalten die Nebenkosten Strom, Wasser, Gas, WLAN sowie Handtücher, Bettwäsche, "Erstausstattung" bei Ankunft (Tee, Kaffee, Öl, Essig, Salz, Pfeffer, Toilettenpapier, Zewa, Müllbeutel, Spülmaschinentabs. Pro Hund/Tag 5 €. Ab 4 Tage pauschal 20€. Endreinigung 45€.
Rheingau Quartier
Johannisberger Str. 41
65375 Oestrich-Winkel
Telefon:+4917646186220
eMail: kontakt@rheingauquartier.de
Internet: www.rheingauquartier.de
Verantwortlich für den Inhalt: Maren Altpeter
Fotos: privat
Technische Umsetzung: https://one.com
Allgemeiner Gerichtsstand: Oestrich-Winkel
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ALLG. MIETBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluß
Bei erfolgter Buchungsbestätigung erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Anzahlung von 50 % des Mietbetrages. Mit Eingang des Anzahlungsbetrages, welcher binnen 5 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen hat, ist ein gegenseitiger rechtskräftiger Mietvertrag über das Rheingau Quartier für die von Ihnen gebuchte Zeit zustande gekommen.
Der Vertrag kommt mit der Absendung der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Er ist für den Vermieter aber erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich. Sollte dies nicht innerhalb von 5 Tagen erfolgt sein, kann der Vermieter von der Reservierung zurücktreten. Mindestaufenthalt 2 Nächte. Bei Buchung von nur einer Nacht beträgt der Preis 95 € zzgl. Endreinigung.
2. Zahlungsbedingungen
2 Wochen vor Mietbeginn muss die Restzahlung auf dem Konto eingegangen sein. Bei Anmeldungen unter 2 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig.
3. Kurtaxe
Unsere Gemeinde/Stadt Oestrich-Winkel ist staatlich anerkannter Tourismusort. Sie wird gemäß § 13 des Kommunalen Abgabengesetzes in Hessen voraussichtlich
ab 1.7.2021 einen Tourismusbeitrag in Höhe von 2 Euro / Übernachtungbei Reisen aus privatem Anlass erheben. Die Einnahmen aus diesem Beitrag fließen ausschließlich touristischen Projekten zu, damit wir Ihren Aufenthalt in der Region noch attraktiver gestalten können.Erhebungsgebiet ist das Gebiet der Stadt Oestrich-Winkel.
Für die Benutzung von Einrichtungen und für die Teilnahme an Veranstaltungen, die besondere zusätzliche Aufwendungen erfordern, kann neben dem Tourismusbeitrag ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden.Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt im Rheingau!
Die stetige Verbesserung unseres touristischen Angebotes liegt uns sehr am Herzen. Gerne senden Sie Ihre Anregungen an info@rheingau.com. Vielen Dank!
4. An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Objekt zwischen bis 11.00 Uhr freigegeben werden. Vor der Abreise muss sich der Mieter zwecks Abnahme/Schlüsselrückgabe beim Vermieter melden.
5. Verursachte Schäden / Haftung
Der Mieter verpflichtet sich die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln und Schäden tunlichst zu vermeiden. Verursachte Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Der (die) Mieter haftet/en für Schäden, die durch ihn (sie), deren Kinder, deren Gäste oder Haustiere verursacht wurden.
6. Rücktritt des Kunden
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises fällig/berechnet
Rücktritt 7-13 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises fällig/berechnet
Rücktritt weniger als 7 Tage vor Anreise: 100 % des Mietpreises fällig/berechnet
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen: postalisch, Email, WhatsApp oder SMS Telefon 0177 8440901.
Alle Stornierungen müssen bis 12.00 Uhr in der Zeitzone des jeweiligen Objekts erfolgen, um die Stornobedingungen zu erfüllen.
7. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, wenn eine grob fahrlässige Handlungsweise des (der) Mieter(s) oder ein unleidliches Verhalten gegenüber der ansässigen Personen oder des Vermieters, ebenso für den Fall eines zerstörerischen und unberechenbaren Verhaltens des (der) Mieter vorliegt. Wenn dem Vermieter das Einhalten der Leistung aufgrund höherer Gewalt (Kriegsausbruch, Streiks, Zerstörung der Liegenschaft durch Umweltkatastrophen oder Feuer etc.) unmöglich wird, kann dieser ebenfalls vom Vertrag ohne Konsequenzen zurücktreten.
8. Haftungsbeschränkung
Wie immer auch geartete Haftungen, ausgenommen die Einhaltung der vertraglichen Pflichten werden vom Vermieter nicht übernommen. Eine Haftung beschränkt sich maximal auf die bereits geleisteten Zahlungen des Mieters.
9. Mängel
Bei vorhandene Mängeln ist dem Vermieter sofort Anzeige zu machen. Sollten Mängel auftreten, die eine Erfüllung der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen unmöglich machen, hat der Vermieter das Recht eine Ersatzunterkunft anzubieten. Der Mieter darf eine solche Ersatzleistung nur aus wichtigen, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Mängelanzeigen nach Absolvierung der Mietzeit werden nicht anerkannt. Sollten Mängel oder Schäden am Objekt auftreten, deren Behebung zur Vermeidung weiterer Schäden unbedingt notwendig sind (z.B. Rohrbruch, etc.) hat der Mieter die Verpflichtung unverzüglich den Vermieter davon zu unterrichten. Der Vermieter ist verpflichtet, unverzüglich eine Reparatur der Schäden herbei zuführen, damit ein ordnungsgemäßes Bewohnen der Liegenschaft gewährleistet ist.
10. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern und von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem Vermieter vorbehalten. Mündliche Abreden sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich beigebracht wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag heraus ergeben ist Oestrich-Winkel.
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